Auto Schuster GmbH, Kissing (Badangerstr. 52, 86438 Kissing). Die Einzelfirma wurde infolge Verschmelzung am 03.09.2007 in das Register eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 16031).
Auto Schuster GmbH, Kissing (Badangerstr. 52, 86438 Kissing). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schuster Michael, Kissing, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Auto Schuster e. K. Inh. Michael Schuster mit dem Sitz in Kissing geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.