HRB 24992: Auto Sinzel GmbH, Essen, Hanielstr. 2, 44801 Bochum. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fahrzeug-Werke Lueg AG am 16.11.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 24992: Auto Sinzel GmbH, Essen, Hanielstr. 2, 44801 Bochum. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2021 mit der Fahrzeug-Werke Lueg AG mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 6869) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24992: Auto Sinzel GmbH, Essen, Hanielstr. 2, 44801 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Schewior, Reiner, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Speh, Michael, Hattingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24992: Auto Sinzel GmbH, Essen, Hanielstr. 2, 44801 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Tauscher, Jürgen, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Kaiser, Benjamin, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24992: Auto Sinzel GmbH, Essen, Hanielstr. 2, 44801 Bochum. Die Auto-Kryst GmbH, Hattingen, (Amtsgericht Essen, HRB 15526) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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