Auto Will - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Iserlohn, Baarstraße 125 - 127, 58640 Iserlohn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IVO Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 13.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Auto Will - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Iserlohn, Baarstraße 125 - 127, 58640 Iserlohn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2013 mit der IVO Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn, HRB 252) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Auto Will - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Iserlohn, Baarstraße 125 - 127, 58640 Iserlohn. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16.12.1973 zwischen der Gesellschaft und der Firma IVO Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 252) als herrschendem Unternehmen ist durch Beschluss vom 27.09.2010 neu gefasst worden.