Auto- Minor GmbH, Miehlen (Bornköppel 13, 56357 Miehlen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 28.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Auto- Minor GmbH, Miehlen (56357 Miehlen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Auto-Minor e.K. mit Sitz in Miehlen (AG Koblenz 51 AR 130/07) auftretenden Kaufmann Rudolf Minor übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.