HRB 19202:Auto-Center Selm GmbH, Selm (Schachtstr. 1, 59379 Selm). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 19202:Auto-Center Selm GmbH, Selm (Schachtstr. 1, 59379 Selm). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf zwei Monate festgesetzt.
Auto-Center Selm GmbH, Selm (Schachtstr. 1, 59379 Selm). Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Liquidator: Lückel, Detlev, Nordkirchen, * ‒.‒.‒‒. Von Amts wegen eingetragen
Auto-Center Selm GmbH, Selm (Schachtstr. 1, 59379 Selm). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Auto-Center Selm GmbH, Selm (Schachtstr. 1, 59379 Selm). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2004 mit Änderung vom 29.08.2005. Gegenstand: der Fahrzeughandel, die Reparatur und Vermietung von Fahrzeugen, Verkauf von Fahrzeugteilen und Zubehör, Vermittlung von Versicherung, Vermittlung von Finanzierung, Vermittlung von Mietfahrzeugen, Gutachten und Prüfstationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lückel, Detlev, Selm-Bork, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Auto-Center Selm OHG, Selm (Amtsgericht Dortmund - HRA 15653) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2004. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.