HRB 14798 P: Auto-Center-Lange GmbH, Ludwigsfelde OT Wietstock, Groß Schulzendorfer Straße 14, 14974 Ludwigsfelde OT Wietstock. Geschäftsführer: Lange, Jennifer, * ‒.‒.‒‒, Ludwigsfelde OT Wietstock; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 14798 P: Auto-Center-Lange GmbH, Ludwigsfelde OT Wietstock, Groß Schulzendorfer Straße 14, 14974 Ludwigsfelde OT Wietstock. Geschäftsführer: Lange, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Ludwigsfelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 14798 P: Auto-Center-Lange GmbH, Ludwigsfelde OT Wietstock, Groß Schulzendorfer Straße 14, 14974 Ludwigsfelde OT Wietstock. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2013 ist der Gesellschaftsvertrag durch die Einfügung eines neuen § 10 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) geändert. Damit sind die bisherigen §§ 10 bis 12 nunmehr die §§ 11 bis 13.
HRB 14798 P: Auto-Center-Lange GmbH, Ludwigsfelde OT Wietstock, Groß Schulzendorfer Straße 14, 14974 Ludwigsfelde OT Wietstock. Die inländische Geschäftsanschrift: Groß Schulzendorfer Straße 14, 14974 Ludwigsfelde OT Wietstock. Kapital: 185.000 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.09.2012 mit Änderung vom 18.03.2013 ist das Stammkapital der Gesellschaft um 80.000 EUR auf 185.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
Auto-Center-Lange GmbH, Ludwigsfelde OT Wietstock, Groß Schulzendorfer Straße 14, 14974 Ludwigsfelde. Die Spaltung ist mit der am 05.07.2011 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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