Auto-Dürkop Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig (Helmstedter Str. 60, 38126 Braunschweig). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dürkop GmbH am 24.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Auto-Dürkop Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig (Helmstedter Str. 60, 38126 Braunschweig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.11.2006 mit der Dürkop GmbH mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig HRB 5338) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.