Auto-Henning GmbH, Heinersreuth, Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth.Der Formwechsel wurde am 20.08.2009 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 3271).
Auto-Henning GmbH, Heinersreuth, Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth.Geschäftsanschrift: Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 31.7.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Auto-Henning KG" mit dem Sitz in Heinersreuth (Amtsgericht Bayreuth AR 268/09) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Auto-Henning GmbH, Heinersreuth, Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth.Geschäftsanschrift: Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth. Die AH Leasing und Mietwagen GmbH mit dem Sitz in Eckersdorf (Amtsgericht Bayreuth HRB 1847) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.7.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Auto-Henning GmbH, Heinersreuth, Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth.Geschäftsanschrift: Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth. Die Auto-Henning GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 108905 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.7.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.