HRA 500286: Auto-Licht Vogel e.K., Gotha (Cyrusstraße 20, 99867 Gotha). Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs.2 HGB.
HRA 500286:Auto-Licht Vogel e.K., Gotha (Cyrusstraße 20, 99867 Gotha). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs.2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
Auto-Licht Vogel e.K., Gotha (Cyrusstraße 20, 99867 Gotha, Handel mit Neu- und Gebrauchtkraftfahrzeugen, den Handel mit Ersatzteilen und Zubehör sowie den Betrieb einer Reparaturwerkstatt mit allen damit verbundenen Dienstleistungen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Eingetreten: Inhaber: Vogel, Martin, Gotha, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Auto- Licht Vogel, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Gotha (Amtsgericht Jena HRB 108584) auf das Vermögen des Alleingesellschafters Martin Vogel, Gotha. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.