HRB 38538: Auto-Schirp GmbH, Gummersbach, Kölner Straße 222, 51645 Gummersbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs- u. Verwaltungsgesellschaft am 19.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 38538: Auto-Schirp GmbH, Gummersbach, Kölner Straße 222, 51645 Gummersbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.09.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs- u. Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen, HRA 3458) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 8700: Auto-Schirp GmbH & Co. Automobilhandels KG, Siegen, Ziegelwerkstraße 30, 57074 Siegen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom gleichen Tage mit der Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs- u. Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen, HRA 3458) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Auto-Schirp GmbH & Co. Automobilhandels KG, Siegen, Ziegelwerkstraße 30, 57074 Siegen. (Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Kraftfahrzeugzubehör und Ersatzteilen, Betriebsstoffen sowie die Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ziegelwerkstraße 30, 57074 Siegen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Auto-Schirp GmbH, Gummersbach (Amtsgericht Köln HRB 38538). Der Sitz ist mit Änderung der Firma von Gummersbach (bisher AG Köln, HRA 17002) nach Siegen verlegt.
Auto-Schirp GmbH Automobilhandels KG, Gummersbach, Kölner Straße 222, 51645 Gummersbach. Neuer Sitz nach Verlegung (jetzt Amtsgericht Siegen HRA 8700): Siegen.
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