Auto-Schneider Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ottweiler (Bliesstraße 8, 66564 Ottweiler). Die Gesellschaft ist gemäß §§ 141 a Absatz 1 FGG/ 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Auto-Schneider Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ottweiler (Bliesstraße 8, 66564 Ottweiler).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
Auto-Schneider Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ottweiler (Bliesstraße 8, 66564 Ottweiler).
Auto-Schneider Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ottweiler (Bliesstraße 8, 66564 Ottweiler). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Geraldy, Wilhelm, Heusweiler, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Geraldy, Wilhelm, Heusweiler, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2007 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.