Auto-Tröndle, Inh. G. Tröndle e. K., Grafenhausen, Schaffhauser Straße 1, 79865 Grafenhausen. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 18.07.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.07.2013 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme des Grundbesitzes und der diesbezüglichen Verbindlichkeiten auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Auto-Tröndle GmbH & Co. KG", Grafenhausen (Amtsgericht Freiburg HRA 703391) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
79865 Grafenhausen
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eK