HRB 16689: AutoSTAGE GmbH, Senden OT Bösensell, Grafenwerthstraße 18, 50937 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Helmerbach 17a, 48308 Senden.
HRB 16689: AutoSTAGE GmbH, Senden OT Bösensell, Grafenwerthstraße 18, 50937 Köln. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.03.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16689: AutoSTAGE GmbH, Senden OT Bösensell, Grafenwerthstraße 18, 50937 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2017. Geschäftsanschrift: Grafenwerthstraße 18, 50937 Köln. Gegenstand: Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen für Softwareprodukte, die den Charakter einer Individualsoftware wie auch einer Standardsoftware haben sowie die Durchführung von Schulungen für Softwareprodukte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mueller, Jens, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Jens Mueller e.K. mit Sitz in Köln (AG Köln HRA 32455 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.01.2017 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 12.01.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.