AutoScout24 Deutschland GmbH, München (Rosenheimer Straße 143 b, 81671 München). Die Verschmelzung wurde am 06.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 128701).
AutoScout24 Deutschland GmbH, München (Rosenheimer Straße 143 b, 81671 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "AutoScout24 GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 128701) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AutoScout24 Deutschland GmbH, München (Rosenheimer Straße 143 b, 81671 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmid, Peter Franz, München, * ‒.‒.‒‒.
AutoScout24 Deutschland GmbH, München (Rosenheimer Straße 143 b, 81671 München). Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Bekanntmachungen) und 9 (Beirat) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Aufbau und Betrieb eines Datennetzwerkes zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage im Kraftfahrzeugmarkt einschließlich verwandter Bereiche (wie z. B. Erbringung von Informationsdienstleistungen zum Kraftfahrzeugmarkt oder Kraftfahrzeugfinanzierung und -versicherung) und allen damit zusammenhängenden Aktivitäten (insb. Autohandel). Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.