AutoTEC Autoteilevertriebs GmbH, Saarbrücken, Bahnhofstraße 28, 66111 Saarbrücken. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
AutoTEC Autoteilevertriebs GmbH, Saarbrücken (Bahnhofstraße 28, 66111 Saarbrücken). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführerin, bestellt zur Liquidatorin: Fries, Christina Daniela, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt zum Liquidator: Fries, Horst, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
AutoTEC Autoteilevertriebs GmbH, Saarbrücken (Bahnhofstraße 28, 66111 Saarbrücken). Allgemeine Vertretungsregelung berichtigend ergänzt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt zum Geschäftsführer: Fries, Christina Daniela, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Eintragung von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Fries, Horst, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
AutoTEC Import-Export GmbH, Illingen (Bahnhofstraße 28, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung nach Saarbrücken beschlossen. Neue Firma: AutoTEC Autoteilevertriebs GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2005 mit der AutoTEC Autoteilevertriebs GmbH mit Sitz in Brand-Erbisdorf (AG Chemnitz HRB 19578) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.