Autobahntankstelle Illertal-Ost GmbH, Dettingen an der Iller (Autobahntankstelle Illertal-Ost, 88471 Dettingen an der Iller). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.08.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Autobahntankstelle Illertal-Ost GmbH, Dettingen an der Iller (Autobahntankstelle Illertal-Ost, 88471 Dettingen an der Iller). Nicht mehr Geschäftsführer: Glaubitt, Herbert, Dettingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.06.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Berndt Douglas verschmolzen, welcher das Unternehmen als Einzelkaufmann unter der Firma "Berndt Douglas e.K.", Memmingen (Amtsgericht Memmingen HRA 11483) weiterführt (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.