Autobereifung Bühl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Pelkovenstr. 148, 80992 München). Die Verschmelzung wurde am 23.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3453).
Autobereifung Bühl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Pelkovenstr. 148, 80992 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der EUROMASTER GmbH mit dem Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3453) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autobereifung Bühl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Pelkovenstr. 148, 80992 München). Bestellt: Geschäftsführer: von Aspern, Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bühl, Wilhelm, Kaufmann, Gröbenzell; Bühl, Anton, Kaufmann, München.