Autocenter Friedrichsstraße GmbH, Hoyerswerda (Friedrichsstr. 23, 02977 Hoyerswerda). Die Verschmelzung wurde am 12.07.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autocenter Friedrichsstraße GmbH, Hoyerswerda (Friedrichsstr. 23, 02977 Hoyerswerda). Prokura erloschen: Struthoff, Klaus-Dieter, Hoyerswerda. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2007 sowie aufgrund der jeweiligen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der beteiligten Gesellschaften, ebenfalls vom selben Tag, mit der Autohaus Struthoff GmbH mit dem Sitz in Hoyerswerda (Amtsgericht Dresden HRB 7926) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.