HRB 130063: Autohandel Tanke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bentheim, Hengeloer Straße 1, 48455 Bad Bentheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn (7 IN 70/16) vom 30.08.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Autohandel Tanke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bentheim, Hengeloer Straße 1, 48455 Bad Bentheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Tanke, Hermanus, Kaufmann, Bad Bentheim. Bestellt als Geschäftsführer: Tanke, Koen, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒; Tanke, Marieke, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Tanke, Koen, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒; Tanke, Marieke, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒.
Autohandel Tanke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bentheim, Hengeloer Straße 1, 48455 Bad Bentheim. Einzelprokura: Tanke, Koen, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒; Tanke, Marieke, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒.
Autohandel Tanke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bentheim, Hengeloer Straße 1, 48455 Bad Bentheim.Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Hengeloer Straße 1, 48455 Bad Bentheim. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit Fahrzeugen aller Art sowie deren Import und Export. Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeug-Ersatzteilen und Zubehör jeder Art.
Autohandel Tanke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bentheim (Hengeloer Straße 1, 48455 Bad Bentheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom gleichen Tage mit der Tanke Autoverwertungs GmbH mit Sitz in Bad Bentheim (Amtsgericht Osnabrück HRB 130233) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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