Autohaus Albers GmbH, Südlohn, Industriestraße 1, 46354 Südlohn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Albers e. K. am 31.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Albers GmbH, Südlohn, Industriestraße 1, 46354 Südlohn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters, der das Unternehmen als noch einzutragender Kaufmann unter der Firma " Autohaus Albers e.K." in Südlohn weiterführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.