HRA 6964: Autohaus Albers e. K., Südlohn, Industriestraße 1, 46354 Südlohn. Nach Berichtigung des Geburtsdatums nunmehr Einzelprokura: Albers, Andrea, Südlohn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6964: Autohaus Albers e. K., Südlohn, Industriestraße 1, 46354 Südlohn. Einzelprokura: Albers, Andrea, Südlohn, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Albers e. K., Südlohn, Industriestraße 1, 46354 Südlohn. (Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstatt mit Tankstelle.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 46354 Südlohn. Inhaber: Albers, Christian, Südlohn, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Autohaus Albers GmbH mit Sitz in Südlohn (Amtsgericht Coesfeld HRB 5048) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.