Autohaus Am Kaisergarten Siewert GmbH, Oberhausen (Dieckerstr. 162, 46047 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Siewert GmbH am 05.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Am Kaisergarten Siewert GmbH, Oberhausen (Dieckerstr. 162, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom 30.08.2005 mit der Autohaus Siewert GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 13535) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Am Kaisergarten Siewert GmbH, Oberhausen (Dieckerstr. 162, 46047 Oberhausen). Die Gesellschafterversammlung hat am 30.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. 30.000,00 EUR.