HRA 222262: Rolf Arnold GmbH & Co. KG, Filderstadt, Schillerstraße 55, 70794 Filderstadt. Firma geändert; nun: Autohaus Arnold GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Arnold Verwaltungs-GmbH, Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 224853). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Arnold GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 764662) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rolf Arnold GmbH & Co. KG, Filderstadt, Schillerstraße 55, 70794 Filderstadt. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Autohaus Arnold GmbH & Co. KG", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 222320) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Sodann ist mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Arnold Verwaltungs GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 225159) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rolf Arnold GmbH & Co. KG, Filderstadt, Hohenheimer Straße 16, 70794 Filderstadt.Änderung der Geschäftsanschrift: Schillerstraße 55, 70794 Filderstadt.
Rolf Arnold GmbH & Co. KG, Filderstadt, Hohenheimer Straße 16, 70794 Filderstadt.Geschäftsanschrift: Hohenheimer Straße 16, 70794 Filderstadt. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.