Autohaus Bünde GmbH & Co. KG, Bünde, Rilkestraße 3 - 7, 32257 Bünde.Von Amts wegen gem. § 384 II FamFG eingetragen: Prokura erloschen Hase, Reiner, Wennigsen, * ‒.‒.‒‒; Krömer, Thomas, Stadthagen, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 512/10) vom 01.07.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Autohaus Bünde GmbH & Co. KG, Bünde, Rilkestraße 3 - 7, 32257 Bünde.Zweigniederlassung errichtet unter Firma: MP Car Mobil Bückeburg, Zweigniederlassung der Autohaus Bünde GmbH & Co. KG, 31675 Bückeburg, Geschäftsanschrift: Kreuzbreite 24, 31675 Bückeburg; MP Car Mobil Rinteln, Zweigniederlassung der Autohaus Bünde GmbH & Co. KG, 31737 Rinteln, Geschäftsanschrift: Breite Straße 25, 31737 Rinteln. Einzelprokura: Hase, Reiner, Wennigsen, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Bünde GmbH & Co. KG, Bünde, (Rilkestraße 3 - 7, 32257 Bünde).Zweigniederlassung errichtet unter Firma: MP Car Mobil, Zweigniederlassung der Autohaus Bünde GmbH & Co. KG, 31655 Stadthagen, Geschäftsanschrift: Vornhäger Straße 44, 31655 Stadthagen. Einzelprokura: Krömer, Thomas, Stadthagen, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Bünde GmbH & Co. KG, Bünde (Engerstr. 13 - 15, 32257 Bünde). Prokura erloschen: Meyer, Christine, Bünde, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Bünde GmbH & Co. KG, Bünde (Engerstr. 13 - 15, 32257 Bünde). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.07.2005 mit der SAS Schütte Autohandel, Service, Anlagenvermietungs- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bünde (AG Bad Oeynhausen HRB 7394) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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