Autohaus Bernhardt GmbH, Wiesbaden (Karl-Bosch-Straße 9, 65203 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 8552) am 19.09.2006 wirksam geworden.
Autohaus Bernhardt GmbH, Wiesbaden (Karl-Bosch-Straße 9, 65203 Wiesbaden). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Autohaus Bernhardt e.K. (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 8552) auftretenden Kaufmann übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.