Autohaus Boock GmbH, Bad Doberan, (An der Gartenanlage 8, 18209 Bad Doberan).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.09.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Autohaus Boock Inh. Mario Boock e.K. (Amtsgericht Rostock, AR 378/09) auftretenden Kaufmann Boock, Mario, * ‒.‒.‒‒, Bad Doberan, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
18209 Bad Doberan
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Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: GmbH