HRA 200762: Autohaus Burian e. K., Celle, Braunschweiger Heerstraße 49, 29221 Celle. Vorname von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Burian, Marco, Celle, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200762: Autohaus Burian e. K., Celle, Braunschweiger Heerstraße 49, 29221 Celle. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt, nun: Der Inhaber handelt allein. Einzelprokura: Burian, Marko, Celle, * ‒.‒.‒‒.
HRA 200762:Autohaus Burian e. K., Celle, Braunschweiger Heerstraße 49, 29221 Celle.Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Burian, Jessica Sabrina, Celle, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Burian e. K., Celle, Heerstraße 49, 29221 Celle.Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Braunschweiger Heerstraße 49, 29221 Celle.
Autohaus Burian e. K., Celle, Heerstraße 49, 29221 Celle.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Heerstraße 49, 29221 Celle. Inhaber: Burian, Reiner, Celle, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Autohaus Burian GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 100472) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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