HRA 594:Autohaus Dannacker & Laudien GmbH & Co. KG, Lüneburg, August-Horch-Straße 22, 21337 Lüneburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2015 mit der Dannacker & Laudien GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 204359) verschmolzen. Gesellschaft und Firma sind erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
21337 Lüneburg
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Amtsgericht: Lüneburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG