Autohaus Dietz GmbH, Ebern, Bahnhofstr. 39, 96106 Ebern.
Autohaus Dietz GmbH, Ebern, Bahnhofstr. 39, 96106 Ebern.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Autohaus Dietz, Heinz und Jürgen Dietz OHG mit dem Sitz in Ebern (Amtsgericht Bamberg HRA 11296) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.