Autohaus Dirkes CENTRO GmbH, Köln (Maarweg 241 - 251, 50825 Köln). Prokura erloschen: Mohr, Marcus, Schreiber, Frank und Tondorf, Ralf. Der Formwechsel ist mit Eintragung der AHC Autohaus Centro Deutschland GmbH & Co. KG in Köln (AG Köln HRA 23505) am 05.01.2006 wirksam geworden.
Autohaus Dirkes CENTRO GmbH, Köln (Maarweg 241 - 251, 50825 Köln). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 im Wege des Formwechsels in die AHC Autohaus Centro Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 41 AR 937/05) umgewandelt. Der Formwechselwird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.