HRA 7715 KI: Autohaus Ernst GmbH & Co. KG, Kiel, Bahnhofstraße 25, 24143 Kiel. Rechtsverhältnisse: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2012 und seiner Ergänzung vom 01.06.2012 das bisher in Kiel geführte einzelkaufmännische Unternehmen Dieter Ernst, Inhaber Thorsten Ernst e. K. (Amtsgericht Kiel, HRA 3351) mit allen Aktiva und Passiva - mit Ausnahme der in § 1 des Ergänzungsvertrages vom 01.06.2012 (UR.Nr. 141/2012) des Notars Dr. Klaus Wiedenfels in Kiel bezeichneten Grundstücke - im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH & Co. KG