HRB 5608: Autohaus Ernst GmbH, Mannheim, Käfertaler Str. 259-261, 68167 Mannheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.08.2019 mit Nachtrag vom 11.09.2019 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Autohaus Ernst GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 709002) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Ernst Autohandelsgruppe GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 704924) am 09.11.2011 abgeschlossene und am 27.11.2014 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden des Formwechsels beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
M 1
68161 Mannheim
Käfertaler Str. 259 - 261, 68167 Mannheim
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG