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Autohaus Ernst Scherer GmbH, Bingen (HRB 21786) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mainzer Str. 71
55411 Bingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 21786
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Autohaus Ernst Scherer GmbH aus Bingen war im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 21786 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Autohaus Ernst Scherer GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Autohaus Ernst Scherer GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 07.04.2006
Löschung

Autohaus Ernst Scherer GmbH, Bingen (Mainzer Strasse 71, 55411 Bingen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Mainz HRA 40108) am 03.04.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.02.2006
Veränderung

Autohaus Ernst Scherer GmbH, Bingen (Mainzer Strasse 71, 55411 Bingen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2006 im Wege des Formwechsels in die Autohaus Ernst Scherer GmbH & Co. KG mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

07.04.2006
Registervorgang

Löschung 06.04.2006