HRB 48086: Autohaus F. Weiler GmbH, Osthofen, Am Ringofen 1, 67574 Osthofen. Bestellt als Geschäftsführer: Weiler, Sandra, Westhofen, * ‒.‒.‒‒; Weiler, Christoph, Westhofen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Weiler, Friedrich Wilhelm, Westhofen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 48086: Autohaus F. Weiler GmbH, Osthofen, Am Ringofen 1, 67574 Osthofen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2018. Geschäftsanschrift: Am Ringofen 1, 67574 Osthofen. Gegenstand: Der Betrieb einer Kfz.-Reparaturwerkstatt und eines Kfz.-Handels. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weiler, Friedrich Wilhelm, Westhofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Friedrich Wilhelm Weiler, * ‒.‒.‒‒, Westhofen als Inhaber unter der Firma Autohaus F. Weiler e.K. mit Niederlassung in Osthofen (Amtsgericht Mainz HRA 43225) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.03.2018. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.