Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH, Lehre, In den Lohbalken 2, 38165 Lehre. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH, Lehre, (In den Lohbalken 2, 38165 Lehre).Infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH, Lehre (In den Lohbalken 2, 38165 Lehre). Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2007. 200.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2007 bzw. 11.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen.
Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH, Lehre (In den Lohbalken 2, 38165 Lehre). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie Instandhaltung, Instandsetzung und Wartung, Finanzierungsvermittlung für Dritte, Versicherungsvermittlung für Dritte sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen. Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gemballa, Frank-Peter, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Courth, René, Lehre, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Autohaus FP Gemballa e. K. mit Sitz in Lehre (AG Braunschweig (HRA 100783)) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.07.2007. Die Ausgliederung erfolgt zeitgleich mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.