Autohaus Fischer GmbH & Co. KG, Alheim (Industriestraße 5, 36211 Alheim). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Autohaus Werner Fischer, Inhaber Wener Fischer e.K. mit Sitz in Alheim (Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 1530) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
36211 Alheim
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Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.subarufischer.de
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Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Bad Hersfeld
Rechtsform: GmbH & Co. KG