Autohaus Franz Raber GmbH & Co. KG, Speyer, Auestraße 18, 67346 Speyer. Neue Firma: Franz Raber GmbH & Co. KG. Firma geändert.
Autohaus Franz Raber GmbH & Co. KG, Speyer, (Auestraße 18, 67346 Speyer).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der Franz Raber GmbH & Co. KG mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRA 51318) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Franz Raber GmbH & Co. KG, Speyer, (Auestraße 18, 67346 Speyer).Neue Firma: Autohaus Franz Raber GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der Autohaus Raber GmbH & Co. KG mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen, HRA 60417) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Franz Raber KG, Speyer (Auestraße 18, 67346 SpeyerAusgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Raber, Franz, Kraftfahrzeughändler, Speyer. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Raber Verwaltungs GmbH, Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRB 61002).
Autohaus Franz Raber GmbH & Co. KG, Speyer (Auestraße 18, 67346 Speyer, Der Vertrieb und der Handel sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen und der Handel mit Ersatzteilen und Zubehör.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Raber Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Ludwigshafen a. R. HRB61002), Speyer. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autohaus Franz Raber GmbH, Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 51302) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.