Autohaus Friedhelm Coenen GmbH & Co. KG., Mönchengladbach (Hofstraße 65, 41065 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Hans und Friedhelm Coenen GmbH & Co. KG am 30.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Autohaus Friedhelm Coenen GmbH & Co. KG., Mönchengladbach (Hofstraße 65, 41065 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom 18.08.2006 mit der Autohaus Hans und Friedhelm Coenen GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 5903) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.