HRA 31332:Autohaus Grünstadt GmbH & Co. KG, Grünstadt, Daimler Str. 8, 67269 Grünstadt.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Auto Pieroth GmbH & Co. KG (Amtsgericht Mainz, HRA 11456) am 19.10.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 31332:Autohaus Grünstadt GmbH & Co. KG, Grünstadt, Daimler Str. 8, 67269 Grünstadt.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2015 mit der Auto Pieroth GmbH & Co. KG mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz, HRA 11456) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Autohaus Grünstadt GmbH & Co. KG, Grünstadt, Daimler Str. 8, 67269 Grünstadt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pieroth-Gräf, Claudia, Bingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Autohaus Grünstadt GmbH & Co. KG, Grünstadt, Daimler Str. 8, 67269 Grünstadt.Geschäftsanschrift: Daimler Str. 8, 67269 Grünstadt. Nach Zuständigkeitsänderung Persönlich haftender Gesellschafter: Auto Pieroth Verwaltung GmbH, Worms (Amtsgericht Mainz HR B 12342), Die persönlich haftende Gesellschafterin "Auto Pieroth Verwaltung GmbH" in Worms und deren Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, d.h. sie sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.