HRB 31044: Autohaus Hörig GmbH, Königsbrück, Birkenweg 3, 01936 Königsbrück. Name geändert, nun: Geschäftsführer: Schnabel, Martin, Königsbrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Autohaus Hörig GmbH, Königsbrück, Birkenweg 3, 01936 Königsbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 325.000,00 EUR auf 370.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 5 (Geschäftsanteile), 17 (Beirat) und 18 (Güterstandsklausel) und die Änderung der nachfolgenden Nummerierung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 370.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jenichen, Simone, Königsbrück, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Hörig GmbH, Königsbrück, Birkenweg 3, 01936 Königsbrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2011. Geschäftsanschrift: Birkenweg 3, 01936 Königsbrück. Gegenstand des Unternehmens: Kfz-Reparatur und Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör; Betreiben von Mietwagengeschäften, sowie alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die mit dem Kraftfahrzeugwesen im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 45.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jenichen, Simone, Königsbrück, * ‒.‒.‒‒; Jenichen, Martin, Königsbrück, * ‒.‒.‒‒; Sommer, Ringo, Dresden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Autohof Berndt Hörig e.K. Inhaber: Simone Jenichen mit dem Sitz in Königsbrück (Amtsgericht HRA 174) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 20.12.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.