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Autohaus Habighorst GmbH & Co. KG, Sulingen (HRA 100261)

Firmendaten

Anschrift
Bassumer Str. 77
27232 Sulingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 04271/95390
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.habighorst.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 100261
Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
Werkstatt Vorführwagen Vertragshändler Vel Satis Twingo Transporter Trafic Sulingen Space Star Sondermodelle Service Scenic Renault Plananhänger Pkw Pajero Sport Pajero Pinin Pajero Classic Pajero Outlander Osnabrück Oldenburg Neuwagen Motorradanhänger Modus Mitsubishi Minden Megane Master Limousine Leasing Lancer Kombi Lancer Evolution Lancer Laguna L 200 Kangoo Rapid Kangoo Jahreswagen Hannover Habighorst Grandis Gebrauchtwagen Gebrauchte Flottenlösungen Finanzierung Fahrradanhänger Espace Colt Clio Cabrio Bremen Automobil Autohaus Autohändler ASU Anhänger <br /> Niedersachsen 5-Türer 3-Türer
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Autohaus Habighorst GmbH & Co. KG aus Sulingen ist im Handelsregister Walsrode unter der Nummer HRA 100261 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Autohaus Habighorst GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Autohaus Habighorst GmbH & Co. KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 24.12.2024)

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Registermeldungen 1

Calendar 19.12.2007
Veränderung

Autohaus Habighorst GmbH & Co. KG, Sulingen (Bassumer Straße 77, 27232 Sulingen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Ralf Habighorst GmbH & Co KG mit Sitz in Sulingen (AG Walsrode (HRA 100657) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.