Autohaus Heinrich Senden GmbH u. Co KG., Geilenkirchen (Sittarder Str. 25-29, 52511 Geilenkirchen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Aachen, HRB 14976) am 03.09.2008 wirksam geworden.
Autohaus Heinrich Senden GmbH u. Co KG., Geilenkirchen (Sittarder Str. 25-29, 52511 Geilenkirchen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 im Wege des Formwechsels in die Autohaus Heinrich Senden GmbH mit Sitz in Geilenkirchen umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.