HRB 14976: Autohaus Heinrich Senden GmbH, Geilenkirchen, Sittarder Straße 25-29, 52511 Geilenkirchen. Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Geschäftsführer: Rulle, Tobias, Geilenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Windeln, Ingo, Wassenberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14976: Autohaus Heinrich Senden GmbH, Geilenkirchen, Sittarder Straße 25-29, 52511 Geilenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Vererbung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
HRB 14976: Autohaus Heinrich Senden GmbH, Geilenkirchen, Sittarder Straße 25-29, 52511 Geilenkirchen. Geschäftsführer: Rulle, Christoph, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒; Rulle, Tobias, Köln, * ‒.‒.‒‒; Windeln, Ingo, Heinsberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Autohaus Heinrich Senden GmbH, Geilenkirchen (Sittarder Straße 25-29, 52511 Geilenkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2008. Gegenstand: Handel mit und die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, Baumaschinen, Ersatz- und Zuberhörteilen sowie der Betrieb von Tankstellen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen; sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 410.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rulle, Tobias, Köln, * ‒.‒.‒‒; Windeln, Ingo, Heinsberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autohaus Heinrich Senden GmbH u. Co KG, Geilenkirchen (Amtsgericht Aachen HRA 5093) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.