HRB 770820: Autohaus Helmut Weinmann GmbH, Schömberg, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 72355 Schömberg. Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 2, 72355 Schömberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Weinmann, Detlef, Schömberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 770820: Autohaus Helmut Weinmann GmbH, Schömberg (Gottlieb-Daimler-Straße 2, 72355 Schömberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2019. Gegenstand: Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen, mit Zubehör und Kfz-Ersatzteilen sowie der Betrieb einer Kfz-Werkstatt. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Weinmann, Harald, Ratshausen, * ‒.‒.‒‒; Weinmann, Detlef, Schömberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Autohaus Helmut Weinmann GmbH & Co. KG", Schömberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 410985) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 410985: Autohaus Helmut Weinmann GmbH & Co. KG, Schömberg, Gottlieb-Daimler-Strasse 13, 72355 Schömberg. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.08.2019 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Autohaus Helmut Weinmann GmbH", Schömberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 770820) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.