Autohaus Hengstenberg KG, Schwerte, (Reingsen 36, 58239 Schwerte).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fritz-Jochen Hengstenberg KG am 13.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Autohaus Hengstenberg KG, Schwerte, (Reingsen 36, 58239 Schwerte).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.06.2008 mit der Fritz-Jochen Hengstenberg KG mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRA 3706) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.