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Autohaus Henschel GmbH, Frohburg (HRB 5716)

Firmendaten

Anschrift
Wiesenmühlenweg 5
04654 Frohburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 034348/51546
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.autohaus-henschel.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 5716
Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: GmbH
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Autohaus Henschel GmbH aus Frohburg ist im Handelsregister Leipzig unter der Nummer HRB 5716 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Autohaus Henschel GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Autohaus Henschel GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.11.2021)

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Registermeldungen 2

Calendar 24.05.2006
Veränderung

Autohaus Henschel GmbH, Frohburg (Wiesenmühlenweg 5, 04654 Frohburg). Die Verschmelzung wurde am 10.05.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 11.05.2006
Veränderung

Autohaus Henschel GmbH, Frohburg (Wiesenmühlenweg 5, 04654 Frohburg). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 29.12.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Dietmar Henschel (nunmehr: Autohaus Henschel e. K. mit Niederlassung in Frohburg) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.