HRB 3275 PI: Autohaus Hermann Kröger GmbH, Schenefeld/Krs. Pinneberg, Blankeneser Chaussee 93, 22869 Schenefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kröger, Dieter; Geschäftsführer: 3. Kröger, Marcus, * ‒.‒.‒‒, Schenefeld; Geschäftsführer: 4. Kröger, Arne, * ‒.‒.‒‒, Schenefeld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Blunck, Rita.
Autohaus Hermann Kröger GmbH, Schenefeld/Krs. PinnebergBlankeneser Chaussee 93, 22869 Schenefeld. Geschäftsanschrift: Blankeneser Chaussee 93, 22869 Schenefeld Kapital: 80.000,00 EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.09.2008 ist das Stammkapital auf 80.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert worden in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen)..
Autohaus Hermann Kröger GmbH, Schenefeld/Krs. Pinneberg(Blankeneser Chaussee 93, 22869 Schenefeld). Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör, Reparaturen aller Art von Kraftfahrzeugen sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte. Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen aller Art, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art. Kapital: 76.700,00 EUR. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 29.12.2006 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf 51.129,19 EUR umgestellt, zwecks Glättung um 0,81 EUR erhöht, zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kröger GmbH (Amtsgericht Pinneberg, HRB 446 PI) um 25.570,00 EUR auf 76.700,00 EUR erhöht, der Gegenstand des Unternehmens erweitert und der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.12.2006 und 24.07.2007 ist die Kröger GmbH mit Sitz in Schenefeld (Amtsgericht Pinneberg, HRB 446 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..