Autohaus Isert GmbH & Co. KG, Mainleus, Fassoldshof 1, 95336 Mainleus. Aus HRA 1995 mit Abspaltung übertragen: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Authaus Isert GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Kronach, 96317 Kronach, Geschäftsanschrift: Industriestr. 33, 96317 Kronach; Zweigniederlassung Bayreuth, 95445 Bayreuth, Geschäftsanschrift: Peter-Henlein-Str. 23, 95445 Bayreuth.
Autohaus Isert GmbH & Co. KG, Mainleus, Fassoldshof 1, 95336 Mainleus. (Betrieb eines Kraftfahrzeugbetriebes mit Verkauf und Reparatur von Kraftwagen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fassoldshof 1, 95336 Mainleus. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Isert Vermietungs- und Verwaltungs-GmbH, Mainleus (Amtsgericht Bayreuth HRB 2234), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Autohaus Isert GmbH & Co. KG, nach Firmenänderung nun Isert Premium Automobile GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Mainleus (Amtsgericht Bayreuth HRA 1995). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.