Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
6 |
c)
Gegenstand des Unternehmens ist
die Ausführung von Kfz-Repa-
raturen und der Handel mit Neu-
und Gebrauchtfahrzeugen sowie
Zubehör und Mineralölproduk-
ten, ferner der Erwerb und die
Verwaltung von Beteiligungen an
Handelsgesellschaften sowie die
Übernahme der persönlichen Haf-
tung und der Geschäftsführung
und Vertretung bei diesen, insbe-
sondere bei der Autohaus Radtke
GmbH & Co KG mit dem Sitz in
Trittau. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 20.02.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Gegenstand des Unter-
nehmens) und in § 6 (Geschäftsfüh-
rung). |
a)
08.03.2023
Schuppenhauer |
HRB 8718 HL: Autohaus Joachim Radtke GmbH, Trittau, Bahnhofstr. 1, 22946 Trittau. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Radtke, Joachim; Geschäftsführer: 2. Bluhm, Christin, geb. Piepenborn, * ‒.‒.‒‒, Gallin, OT Nieklitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Bluhm, Michael, * ‒.‒.‒‒, Gallin, OT Nieklitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 8718 HL: Autohaus Joachim Radtke GmbH, Trittau, Bahnhofstr. 1, 22946 Trittau. Name der Firma: Autohaus Joachim Radtke GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Trittau; Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 1, 22946 Trittau; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Trittau verlegt und die Firma sowie § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Autohaus Joachim Radtke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, LütjenseeHamburger Straße 58, 22952 Lütjensee. Die Eintragung betreffend laufende Nummer 2, Spalte 6b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2009 die Einzelfirma Autohaus Günter Nissen Inh. Joachim Radtke e.Kfm. mit dem Sitz in 22952 Lütjensee (Amtsgericht Lübeck, HRA 3060 AH) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden..
Autohaus Joachim Radtke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, LütjenseeHamburger Straße 58, 22952 Lütjensee. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2009 wurde das Stammkapital um 500,00 Euro auf 25.500,00 Euro erhöht und § 5 (Stammkapital) der Satzung geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2009 die Einzelfirma Autohaus Günter Nissen, Inhaber Günter Nissen e.Kfm. mit dem Sitz in 22952 Lütjensee (Amtsgericht Lübeck, HRA 3060 AH) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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