HRB 88897 B: Autohaus König Köpenick GmbH, Berlin, Wendenschloßstr. 184, 12557 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die auf die Autohaus Gotthard König GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Chatlottenburg, HRB 48547 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 88897 B: Autohaus König Köpenick GmbH, Berlin, Wendenschloßstr. 184, 12557 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Autohaus Gerhard König GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Chatlottenburg, HRB 48547 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 88897 B: Autohaus König Köpenick GmbH, Berlin, Wendenschloßstr. 184, 12557 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 4. Autohaus König Köpenick GmbH "Filiale in Bad Saarow" 15526 Bad Saarow Fürstenwalder Chaussee 27 a, 15526 Bad Saarow
HRB 88897 B: Autohaus König Köpenick GmbH, Berlin, Wendenschloßstr. 184, 12557 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Rackow, Thorsten
HRB 88897 B: Autohaus König Köpenick GmbH, Berlin, Wendenschloßstr. 184, 12557 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2013 mit Änderung vom 07.05.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom jeweils selben Tage ist die Autohaus König Zossen GmbH mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 19983 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
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